Die Gesamtkonferenz der BS GAV hat am 18.11.2009 die Empfehlungen für die Anzahl, Art und Form von Leistungsnachweisen sowie die Berücksichtigung der mündlichen Mitarbeit bei der Notenfindung beschlossen.
Grundlage dieser Empfehlungen ist der Erlass Nr. 09/2008 zur Leistungsbewertung in der Berufsschule vom Senator für Bildung und Wissenschaft.
In den verschiedenen Bildungsgängen und Lernfeldern werden geregelt
- die Mindestanzahl von Leistungsnachweisen,
- die Mindestanzahl der Klassenarbeiten,
- Empfehlungen, welche weiteren Formen von Leistungsnachweisen als sinnvoll erachtet werden,
- sowie Angaben über die Gewichtung der mündlichen Mitarbeit.
Die Regelungen werden aktuell überarbeitet.