Aufgrund eines Senatsbeschlusses sind die Parkplätze an den Schulen zu vermieten, d. h. sie dürfen nur von denjenigen benutzt werden, die mit der Senatorin für Kinder und Bildung einen Nutzungsvertrag abgeschlossen haben. Das jährliche Nutzungsentgelt für einen Stellplatz ist für Mitarbeiter/innen auf 100 € und für auswärtige Schüler/innen auf 50 € festgelegt worden.
Durch die begrenzte Anzahl an Parkplätzen können nur Schüler mit sehr weitem Anfahrtsweg bei sehr schlechten Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln einen Parkplatz mieten. Sollte das für Sie zutreffen, bewerben Sie sich bitte per E-Mail bei der Schule: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Neue Parkplätze können immer nur zum Sommer und zum Schulhalbjahr vergeben werden. Die Nutzungsverträge werden immer für ein Jahr abgeschlossen. Sollten Sie als Parkplatzinhaber aufgrund der Prüfung zum Halbjahr die Schule verlassen, wird Ihr Vertrag und die restliche Miete von einem Bewerber für die restliche Zeit übernommen.
Im Falle des unerlaubten Parkens wird ein schriftlicher Verweis erteilt sowie eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 € erhoben. Bei wiederholtem unerlaubtem Parken wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 € in Rechnung gestellt, da die zahlenden Mieter verständlicherweise auch einen freien Platz vorfinden möchten.
Sollten Sie Mieter sein, legen Sie bitte immer Ihren Parkausweis gut sichtbar in die Frontscheibe des Fahrzeuges. Sollten Sie Ihren Ausweis ausnahmsweise einmal vergessen haben, melden Sie bitte das Kennzeichen im Sekretariat.